Sie haben nicht

die Zeit die Zulassung selbst zu beantragen?

Oder gab es

keinen kurzfristigen Termin
mehr für Sie?

Die Beantragung

der Zulassung über den Händler ist Ihnen zu teuer?

Wir übernehmen das für Sie!

ASM Zulassungsservice

Bis 08:30 Uhr abgeben.

Am nächsten Tag ab 14:00 Uhr abholen!

Zulassungsservice inklusive Kennzeichenschilder und Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsbehörde - günstiger als Sie denken.

In wenigen Fällen zuzüglich weiterer Gebühren der Zulassungsbehörde Essen, die je nach Art des Vorgangs unterschiedlich sind.

Neuzulassung

89,00 € inkl. Kennzeichenschilder und Verwaltungsgebühren

99,00 € inkl. Kennzeichenschilder, Verwaltungsgebühr und Wunschkennzeichen

Bei gleichzeitiger Eintragung einer technischen Änderung oder anderer zusätzlichen Verwaltungsgebühren erhöht sich der Preis um diese zusätzliche Gebühr.

Ummeldung innerhalb Essen

89,00 € inkl. Kennzeichenschilder und Verwaltungsgebühren

99,00 € inkl. Kennzeichenschilder, Verwaltungsgebühren und Wunschkennzeichen

Bei gleichzeitiger Eintragung einer technischen Änderung oder anderer zusätzlichen Verwaltungsgebühren erhöht sich der Preis um diese zusätzliche Gebühr.

Ummeldung von außerhalb

89,00 € inkl. Kennzeichenschilder und Verwaltungsgebühren

99,00 € inkl. Kennzeichenschilder, Verwaltungsgebühren und Wunschkennzeichen

Bei gleichzeitiger Eintragung einer technischen Änderung oder anderer zusätzlichen Verwaltungsgebühren erhöht sich der Preis um diese zusätzliche Gebühr.

Außerbetriebsetzung

20,00 € inkl. Verwaltungsgebühr

Beantragung Ersatz-ZB I

75,00 € inkl. Verwaltungsgebühren

Technische Änderungen

35,00 € zzgl. Verwaltungsgebühren

Kurzzeitkennzeichen

95,00 € inkl. Kennzeichenschilder, Verwaltungsgebühren und Versicherung

45,00 € inkl. Kennzeichenschilder und Verwaltungsgebühren,
OHNE Versicherung

Wunschkennzeichen Online

Reservieren Sie sich Ihr Wunschkennzeichen online bei der Zulassungsbehörde Essen.

Zur Wunschkennzeichenreservierung

Verwaltungsgebühren

Die Verwaltungsgebühren, die für Zulassungen, Umschreibungen, Außerbetriebsetzungen und andere Angelegenheiten von der Zulassungsbehörde Essen erhoben werden, sind von dem jeweiligen Einzelfall abhängig und können in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) nachgelesen werden. Wir garantieren nicht die Aktualität der dort aufgeführten Gebühren.

Was Sie benötigen:

Neuzulassung eines Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die sogenannte CoC
  • Elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (eVB-Nummer, 7stelliger Buchstaben-/Zahlencode)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters
  • Bei minderjährigen Haltern sind sowohl eine Einverständniserklärung beider Elternteile sowie deren gültige Personalausweise oder Reisepässe im Original vorzulegen.
  • Für die Zulassung auf eine Firma sind Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung, bei einer Einzelfirma zusätzlich der gültige Personalausweis oder Reisepass des benannten Vertreters erforderlich.
  • Wenn Ihnen im Vorfeld verbindlich ein Wunschkennzeichen vorab zugeteilt wurde legen Sie bitte die hierzu ausgegebene Bestätigung den Unterlagen bei.

Sie haben noch kein Wunschkennzeichen reserviert, möchten dies jedoch noch tun? Hier gelangen Sie zur Onlinereservierung der Zulassungsbehörde.

Ummeldung eines auswärtigen Kraftfahrzeuges nach Essen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • zuletzt zugeteilte Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist und Sie ein Essener Kennzeichen wünschen
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (soll eine minderjährige Person Halter werden, sind zusätzlich eine Einverständniserklärung beider Elternteile sowie deren gültige Personalausweise oder Reisepässe vorzulegen)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder die Gewerbeanmeldung, bei Einzelfirmen auch den gültigen Personalausweis oder Reisepass des benannten Vertreters
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, falls für das Fahrzeug bereits eine Hauptuntersuchung fällig bzw. durchgeführt wurde.
  • Wenn Ihnen im Vorfeld verbindlich ein Wunschkennzeichen vorab zugeteilt wurde legen Sie bitte die hierzu ausgegebene Bestätigung den Unterlagen bei.

    Sie haben noch kein Wunschkennzeichen reserviert, möchten dies jedoch noch tun? Hier gelangen Sie zur Onlinereservierung der Zulassungsbehörde.

Ummeldung eines in Essen zugelassenen Kraftfahrzeuges
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • zuletzt zugeteilte Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist und Sie ein anderes Essener Kennzeichen (Wunschkennzeichen) wünschen
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (soll eine minderjährige Person Halter werden, sind zusätzlich eine Einverständniserklärung beider Elternteile sowie deren gültige Personalausweise oder Reisepässe vorzulegen)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder die Gewerbeanmeldung, bei Einzelfirmen auch den gültigen Personalausweis oder Reisepass des benannten Vertreters
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, falls für das Fahrzeug bereits eine Hauptuntersuchung fällig bzw. durchgeführt wurde.
  • Wenn Ihnen im Vorfeld verbindlich ein Wunschkennzeichen vorab zugeteilt wurde legen Sie bitte die hierzu ausgegebene Bestätigung den Unterlagen bei.

    Sie haben noch kein Wunschkennzeichen reserviert, möchten dies jedoch noch tun? Hier gelangen Sie zur Onlinereservierung der Zulassungsbehörde.

Kurzzeitkennzeichen

Kennzeichen für die Überführung oder Probefahrt eines nicht zugelassenen KFZ

  • Eine elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (eVB-Nummer) speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass oder ausländischer Ausweis des künftigen Halters
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder die Gewerbeanmeldung, bei Einzelfirmen auch den gültigen Personalausweis oder Reisepass des benannten Vertreters
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, falls für das Fahrzeug bereits eine Hauptuntersuchung fällig bzw. durchgeführt wurde.

Die Benennung der kompletten Fahrgestellnummer des Fahrzeuges durch Vorlage der Fahrzeugpapiere, aus denen die Fahrgestellnummer oder das letzte zugeteilte amtliche Kennzeichen hervorgeht, ist erforderlich. Ist dies nicht möglich kann dies durch Vorlage eines Kaufvertrages, aus dem die vollständige Fahrzeugidentnummer hervorgeht, geschehen.

Ausfuhrkennzeichen

Kennzeichen für die dauerhafte Überführung eines KFZ ins Ausland.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zuletzt benutzte Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist
  • Eine besondere Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (bei uns erhältlich)
  • gültiger Personalausweis/Reisepass oder ausländischer Pass des künftigen Halters
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder die Gewerbeanmeldung, bei Einzelfirmen auch den gültigen Personalausweis oder Reisepass des benannten Vertreters
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, falls für das Fahrzeug bereits eine Hauptuntersuchung fällig war bzw. durchgeführt wurde

PKW mit einer Höhe bis zu 2m müssen zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde im Parkhaus Isinger Tor, 4. Etage, Parkebene 8 vorgeführt werden. Für die Identifizierung durch die Zulassungsbehörde fällt eine gesonderte Gebühr in Höhe von 12,80 Euro an. Das Parkhaus kann nicht von Fahrzeugen genutzt werden, die eine Höhe von 2m übersteigen sowie von LKW’s, Anhängern, Krädern oder Quads.

Diese Fahrzeuge sind ausnahmslos durch einen Sachverständigen einer anerkannten Prüfeinrichtung identifizieren zu lassen. Die durch den Sachverständigen erstellte Bescheinigung hat am selben und am Folgetag Gültigkeit. Sollten bereits abgegebene Vorgänge seitens der Zulassungsbehörde nicht am selben Tag bearbeitet werden können ist die Bescheinigung auch für einen weiteren Folgetag gültig.

Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgrund Diebstahl oder Verlust

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gültiger Personalausweis Reisepass oder ausländischer Pass des Halters
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder die Gewerbeanmeldung, aus dem/der die unterschriftsberechtigte Personhervorgeht, sowie deren Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, falls für das Fahrzeug bereits eine Hauptuntersuchung fällig bzw. durchgeführt wurde.
  • Bei Diebstahl der ZB I ist der Nachweis der Polizei über die Anzeigenerstattung vorzulegen.
  • Bei Verlust des Fahrzeugscheines (altes Muster) genügt statt der eidesstattlichen Versicherung auch eine formlose Verlusterklärung. In diesem Fall erfolgt ein Austausch des Fahrzeugbriefes in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I wird grundsätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt (Halter*in). Die eidesstattliche Versicherung wird in der Zulassungsbehörde abgegeben.

Erfolgt keine persönliche Vorsprache (Halter*in), ist die vorsprechende Person schriftlich zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) und das notwendige SEPA-Laschriftmandat für die Kfz.-Steuer können Sie über den Link Vollmacht herunterladen. Die eidesstattliche Versicherung finden Sie HIER.

Änderung der Kfz.-Technik

Eine an Ihrem Fahrzeug durchgeführte technische Änderung ist der Zulassungsbehörde grundsätzlich unverzüglich anzuzeigen, da Sie ansonsten ohne gültige Betriebserlaubnis und damit auch ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs sind

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs bzgl. der technischen Änderung im Original
  • gültiger Personalausweis/Reisepass oder ausländischer Pass des Halters
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder die Gewerbeanmeldung, bei Einzelfirmen auch den gültigen Personalausweis oder Reisepass des benannten Vertreters

Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, falls für das Fahrzeug bereits eine Hauptuntersuchung fällig bzw. durchgeführt wurde

Außerbetriebsetzung (Abmeldung) des Fahrzeuges
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er) des Fahrzeuges
  • Antrag/Vollmacht
Was bedeutet "Kennzeichenmitnahme / Kennzeichenbeibehaltung"?

Der Gesetzgeber hat im Rahmen der 3. Stufe IKFZ (Internetbasierte Kfz.-Zulassung) geregelt, dass das zugeteilte Kennzeichen bei Fahrzeugen, die nach dem nach dem 01. Januar 2015 zugelassen wurden und über

  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode

verfügen und NICHT außer Betrieb gesetzt sind, bei Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk auf einen neuen Halter in Essen von diesem "übernommen" werden kann.

Kann ich den Antrag / die Vollmacht und das SEPA-Mandat vorbereiten?

Selbstverständlich können Sie den Antrag auf Zulassung, in dem Sie uns bevollächtigen können, die Zulassung für Sie bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, ausgefüllt mitbringen. Dies gilt natürlich auch für das SEPA-Mandat, dass für die Lastschrift der Kraftfahrzeugsteuer benötigt wird.

>> Antrag/Vollmacht für die Durchführung einer Kfz.-Zulassungsangelegenheit

>> SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Sollte Ihnen etwas unklar sein helfen wir Ihnen gern bei der korrekten Ausfüllung.

Wunschkennzeichen online reservieren

Ihr Wunschkennzeichen für die Zulassung in Essen können Sie im Online-Portal der Stadt Essen reservieren. Sie erhalten im Anschluss per Mail eine Reservierungsbestätigung, die Sie zur Zulassung mitbringen müssen.

Noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gern. Kontaktieren Sie uns.

Kontakt aufnehmen

Öffnungszeiten

Mo. - Mi. 07:00 - 16:00
Do. 07:00 - 17:30
Fr. 07:00 - 13:00

Kontakt

FON +49 (0)201 510936
FAX +49 (0)201 510602
MAIL info@autoschilder-essen.de

Kartenzahlung

Wir sind Partner der S-Cashback-
Vorteilswelt der Sparkasse Essen
Mit Karte zahlen und Vorteile sichern!